Bonusheft
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten seit 1989 ihr persönliches Bonusheft. Dort werden die regelmäßigen Zahn-Vorsorgeuntersuchungen eingetragen.
Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr erhalten einen Eintrag im Rahmen der Individualprophylaxe pro Kalenderhalbjahr. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Eintrag pro Kalenderjahr.
Das Bonusheft hilft sparen
- Bei einer lückenlosen Vorsorge über einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht sich der Zuschuss der Kassenleistung um 20 Prozent.
- Bei einer lückenlosen Vorsorge über einen Zeitraum von zehn Jahren erhöht sich der Zuschuss der Kassenleistung um 30 Prozent.
Wir stellen Ihnen gern Ihr Bonusheft aus!